GUT FÜRS KLIMA:
F-GASE-VERORDNUNG

Am 1. Januar 2015 trat die neue Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) in Kraft. Sowohl für Anlagenbetreiber als auch -bauer gibt es einige Neuerungen zu beachten und umzusetzen.

 
Wir liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was ist die F-Gase-Verordnung?

Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 sowie § 3 ChemKlimaschutzV über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung), die am 1. Januar 2015 in Kraft trat, soll im Wesentlichen die Menge an F-Gasen bis 2030 schrittweise auf circa ein Fünftel der aktuellen Verkaufsmengen reduzieren. Der Grund: F-Gase sind durch ihr immenses Treibhauspotential und der Erwärmung der Atmosphäre hoch klimarelevant und die Emission Teil der EU-Klimaziele. Am häufigsten werden sie als Kältemittel in Kühl- und Klimaanlagen verwendet.

Wie sollen die Emissionen reduziert werden?

Mit der neuen F-Gas-Verordnung soll insbesondere ein Anreiz zur Verwendung von Alternativen anstelle von F-Gasen geschaffen werden. Die Emissionsreduktion soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:

  • 01

    Einführung einer schrittweisen Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen.

  • 02

    Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch machbare, klimafreundliche Alternativen vorhanden sind.

  • 03

    Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.

Sie haben Fragen?

Einer unserer Ansprechpartner hilft Ihnen gerne weiter.

Fällt meine (geplante) Einrichtung unter die Verordnung?

Die Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP (Erwärmungspotential eines Treibhausgases) von 2500 oder mehr wird in Anlagen mit einem CO2 -Äquivalent von 40 Tonnen ab dem 01. Januar 2020 verboten. Dies betrifft in der Praxis das Kältemittel R404A.

Aufgearbeitetes oder recyceltes Kältemittel darf – sofern es aus derselben Anlage stammt – noch bis 01. Januar 2030 verwendet werden.

Die gesetzlichen Auflagen bei der Verwendung von F-Gasen sind deutlich erhöht worden. So müssen Betreiber und Anlagenbauer den Einsatz und die Mengen sowie ggf. auch die Entsorgung der verwendeten F- Gase wesentlich präziser und detaillierter als bislang dokumentieren.

Auf was zu achten ist, genaue Füllmengen, Werte und Checklisten finden Sie in unserer Zusammenfassung zur F-Gase-Verordnung.  (Download siehe oben)

„F-GASE SIND FÜR DIE ERWÄRMUNG DER ATMOSPHÄRE MITVERANTWORTLICH. MIT UNSERER FACHLICHEN EXPERTISE RUND UM DIE VERORDNUNG TRAGEN WIR ZUR REDUKTION VON F-GAS-EMISSIONEN BEI.“

Welche alternativen Kältemittel kommen in Frage?

Alle synthetischen Kältemittel mit einem GWP <2.500 sind zukünftig weiterhin zugelassen und verfügbar. Sie werden jedoch im Laufe der kommenden Jahre durch die F-Gase-Verordnung verknappt.

Im Vergleich: Natürliche Kältemittel – synthetische Ersatzkältemittel?

Bestandsanlagen können mit Ersatzkältemitteln weiterbetrieben werden, für zukünftige Neuanlagen stehen natürliche Kältemittel zur Verfügung.

Gibt es Fördermöglichkeiten für Umrüstung und Neubau?

Für die Einhaltung der neuen F-Gase-Verordnung sind langfristig nicht nur bei den Kältemitteln Veränderungen vorzunehmen, sondern auch im Bereich der Anlagen neue Wege notwendig.

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Für die Einhaltung der neuen F-Gase-Verordnung sind langfristig nicht nur bei den Kältemitteln Veränderungen vorzunehmen, sondern auch im Bereich der Anlagen neue Wege notwendig. 

Bezüglich der daraus resultierenden Investitionskosten für die Umrüstung von Bestandsanlagen oder den Bau neuer Anlagen ist ein staatliches Förderprogramm vorhanden. Umweltfreundlichkeit sowie Wirtschaftlichkeit stehen bei der Vergabe dieser Fördermittel (keine Rückzahlungsverpflichtung / 50% der Nettoinvestition, max. 150.000 €) im Vordergrund.

Neukälte GmbH ist als sachkundiger Experte zur Erstellung der erforderlichen Wirtschaftlichkeitsgutachten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anerkannt und aufgeführt.