Bestandsanlagen können mit Ersatzkältemitteln weiterbetrieben werden, für zukünftige Neuanlagen stehen natürliche Kältemittel zur Verfügung. Ein Überblick zeigt die Unterschiede bezüglich einiger entscheidender Eigenschaften:
Für die Einhaltung der neuen F-Gase-Verordnung sind langfristig nicht nur bei den Kältemitteln Veränderungen vorzunehmen, sondern auch im Bereich der Anlagen neue Wege notwendig.
Bezüglich der daraus resultierenden Investitionskosten für die Umrüstung von Bestandsanlagen oder den Bau neuer Anlagen ist ein staatliches Förderprogramm eingerichtet worden. Umweltfreundlichkeit sowie Wirtschaftlichkeit stehen bei der Vergabe dieser Fördermittel (keine Rückzahlungsverpflichtung bis zu 50% der Nettoinvestition) im Vordergrund.
Neukälte GmbH arbeitet eng mit dem Umweltbundesamt und den zuständigen Förderstellen zusammen und kann ihnen hierzu ein Rundum-sorglos-Paket anbieten.
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