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Die F-Gase Verordnung EU-Verordnung Nr. 517/2014
Die EU-Verordnung Nr. 517/2014 regelt den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen), um deren Beitrag zum Klimawandel zu reduzieren. Sie umfasst folgende Kernpunkte:
1. Schrittweise Reduktion: Die Menge der in der EU verkauften F-Gase soll bis 2030 um etwa 79 % gegenüber 2015 sinken.
2. Einschränkungen bei der Verwendung: Der Einsatz von F-Gasen mit hohem Treibhauspotenzial (GWP) wird in bestimmten Anwendungen, z. B. in Kälteanlagen und Klimageräten, schrittweise verboten.
3. Leckagekontrollen: Betreiber von Anlagen müssen regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchführen und dokumentieren.
4. Rückgewinnung und Entsorgung: F-Gase müssen beim Entsorgen von Geräten fachgerecht zurückgewonnen werden.
5. Schulungen und Zertifizierungen: Personen, die mit F-Gasen arbeiten, benötigen spezielle Schulungen und Zertifikate.
Die Verordnung soll die Verwendung umweltschonender Alternativen fördern und den Klimaschutz vorantreiben.
Wie viele Kälteanlagen dürfen 2030 nicht mehr betrieben werden?
Bis 2030 dürfen rund 80 % der herkömmlichen Kälteanlagen, die heute noch mit fluorierten Treibhausgasen betrieben werden, nicht mehr verwendet werden. Das liegt an der schrittweisen Reduktion der erlaubten F-Gase durch die EU-Verordnung. Diese Reduktion betrifft vor allem Kältemittel mit einem hohen Global Warming Potential (GWP).
Welche Kältemittel fallen 2030 weg?
Betroffen sind insbesondere Kältemittel mit einem GWP-Wert über 150
Was ist die Zukunft der Kältetechnik?
Man wird also auf Alternativen wie z.B. die A2L-Kältemittel R454C oder R455A zurückgreifen müssen oder auf natürliche Kältemittel.
Wir beraten Sie dazu gern in einem persönlichen Gespräch und freuen uns auf ihren Anruf.